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Weitere Steuerthemen

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Abo Energiesteuerrecht //

Thermische Abfallbehandlung gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG (BFH)

Die Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG setzt voraus, dass das Energieerzeugnis im Rahmen der thermischen Abfallbehandlung zu zweierlei Zwecken verwendet und nicht nur verheizt wird. Ein neben dem Verheizen bestehender zweiter Verwendungszweck im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine chemische Reaktion stattfindet, für die ein Verbrennungsprodukt des Erdgases zwingend erforderlich ist (BFH, Urteil v. 12.3.2024 - VII R 1/21; veröffentlicht am 20.6.2024).

Abo Grundsteuer //

Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell

Der BFH hat entschieden, dass die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i. d. F. des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) – das sog. Bundesmodell zur Grundsteuerwertfeststellung – bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen sind, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.

Abo Einkommensteuer //

Doppelbesteuerung Leibrenten: Neues Revisionsverfahren vor dem BFH

Mit Gerichtsbescheid v. 27.3.2024 hat der 3. Senat des FG des Saarlandes eine Klage, in der es im Rahmen einer Einkommensteuerfestsetzung um die Frage der doppelten Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. einer Zusatzkasse gem. § 22 EStG ging, als unbegründet abgewiesen (FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid v. 27.3.2024 - 3 K 1072/20, VAAAJ-67632). Die Klage richtete sich (u. a.) gegen die (vermeintlich) doppelte Besteuerung einer Leibrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung für den Veranlagungszeitraum 2019. Geltend gemacht wurde eine Vielzahl von Einwendungen gegen das Alterseinkünftegesetz und die vom BFH entwickelte Methodik zur Berechnung einer doppelten Besteuerung. Das Finanzgericht schloss sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an und wies die Klage ab. Eine grundsätzliche Bedeutung sah es (wohl nur) in einem Punkt; gleichwohl ließ es die Revision unbeschränkt zu. Somit hat der BFH jetzt die Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu überprüfen. Die Revision ist anhängig unter X R 9/24.

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Abo Lohnsteuer //

Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft für eine doppelte Haushaltsführung

Die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs Aufwand für die Nutzung der Unterkunft und unterfällt daher bei den Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG. Sie ist in den Höchstbetrag von 1.000 € monatlich einzubeziehen. Ist dieser bereits ausgeschöpft, darf die Zweitwohnungsteuer nicht zusätzlich abgezogen werden.

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Abo Schätzungen //

Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse stellt grds. einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar. Das Gewicht dieses Mangels kann sich allerdings – so aktuell der Bundesfinanzhof – in Anwendung des Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatzes im Einzelfall auf ein geringeres Maß reduzieren. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kasse zur Zeit ihrer Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist.

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Gesetzgebung //

Referentenentwurf eines Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (BMF)

Das BMF hat am 10.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz – RStruktFÜG) veröffentlicht. Geplant ist, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Darüber hinaus soll das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufgehoben werden.

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Bewertung //

Unanwendbarkeit der steuerlichen Liegenschaftszinssätze in Berlin (FG)

Das FG Berlin-Brandenburg hat sich mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Es hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses anzuwenden sind (FG Berlin-Brandenburg, Urteile v. 24.4.2024 - 3 K 3188/21, 3 K 3055/22 und 3 K 3022/22; Revisionen zugelassen).

Editorial //

Jahressteuergesetz 2024 auf dem Weg

Nach den Darstellungen des Erzbistums Paderborn wurden zu Pfingsten die Jünger vom Heiligen Geist erfüllt und besaßen fortan die Fähigkeit, in allen Sprachen der Welt zu sprechen. Unklar ist, ob das BMF eine ähnliche Intention verfolgte, als es kurz vor Beginn der Pfingstfeiertage den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 am Freitag, 17.5.2024, veröffentlichte. Jedenfalls konnte sich so das Wissen eher in aller Ruhe über die Pfingsttage verbreiten. Der Entwurf umfasst 243 Seiten und enthält in klassischer Manier den fachlich gebotenen Gesetzgebungsbedarf u. a. infolge des EU-Rechts, der EuGH-Rechtsprechung sowie der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH. Insgesamt dürften die angedachten Änderungen damit eher unpolitisch sein. Bei genauer Betrachtung fällt dann auch auf, dass hier ein klassisches Jahressteuergesetz auf dem Tisch liegt, welches wohl bewusst nicht mit politisch angedachten steuerlichen Änderungen angereicht ist. Nach derzeitiger Planung soll der Entwurf am 5. oder 12.6. in das Kabinett eingebracht werden. Der parlamentarische Abschluss ist damit erst nach der parlamentarischen Sommerpause vorgesehen.

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Abo Wohnungseigentum //

Aktivierung der Erhaltungsrücklage bei Bilanzierenden auf dem Prüfstand

Ein bilanzierender Wohnungseigentümer, der eine Eigentumswohnung im Betriebsvermögen hält, muss nach einem aktuellen Urteil des FG Köln den auf ihn entfallenden Anteil an der Erhaltungsrücklage aktivieren. Diese stelle entgegen der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung ein Wirtschaftsgut dar, weil es die künftige Bezahlung von Aufwendungen ermöglicht. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof.

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