Suchen Barrierefrei

Weitere Steuerthemen

Steuerstrafrecht //

Steuerhinterziehung bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung

Der BGH geht bei einem durch falsche Angaben in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung erwirkten Steuervorteil davon aus, dass das Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Alternative 2 AO erfüllt ist, wenn die Abweichung bei den Einkünften zugunsten der Personenmehrheit mindestens 140.000 € beträgt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strafverfolgungsverjährung nach § 376 Abs. 1 AO.

Gesetzgebung //

Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?

Die Unternehmen werden in Deutschland durch ein hohes Maß an Bürokratie belastet. Zum Teil gibt es Vorschriften, die sich in der Sache diametral widersprechen und so unanwendbar werden. Es soll nicht in Abrede gestellt werden, dass Fachbereiche wie Arbeitssicherheit, Umweltschutz usw. wichtige Regelungsgebiete sind, die ohne eine staatliche Lenkung nicht oder nur unzureichend beachtet werden. Jedoch haben die vielfältigen bürokratischen Regelungen u. a. auch mit Melde-, Nachweis- oder statistischen Pflichten einen erheblichen Wildwuchs erlitten. Mit dem BEG IV hatte der Gesetzgeber nun endlich einen ersten richtigen Schritt in Richtung Abbau von Bürokratie unternommen. Für die Wirtschaft ist mit der verkürzten Aufbewahrungspflicht von Unterlagen eine wichtige Regelung getroffen worden, die jedoch nicht ausschließlich Vorteile brachte. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung nunmehr eine (kleine) Korrektur durchgeführt, durch die Banken, Wertpapierinstitute und Versicherungen gem. § 257 Abs. 4 Satz 2 HGB zum Glück wieder eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege trifft.

...
Bewertungsrecht //

Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand „Land- und Forstwirtschaft“ (BFH)

Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gem. § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich (BFH, Beschluss v. 20.1.2026 - II B 50/25; veröffentlicht am 5.2.2026).

...
Investmentsteuergesetz //

Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (BFH)

§ 20 Abs. 1 Satz 1 InvStG (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 1.1.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 1.1.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 1.1.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 1.1.2018 die historischen Anschaffungskosten der veräußerten Anteile übersteigen (BFH, Urteile v. 25.11.2025 - VIII R 15/22 und VIII R 22/23; veröffentlicht am 29.1.2026).

...

Ursprungszeugnis: Bundesweit verfügbares PDF-Dokument

Deutschlands Exporteure können seit September 2025 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen bundesweit als fälschungssicheres, digital unterschriebenes PDF erhalten. Bislang konnten Firmen diese Dokumente zwar online beantragen, für die Ausstellung und Verwendung war jedoch noch ein Ausdruck erforderlich. Mit der neuen Lösung entfällt der Zwischenschritt – die Nachweise werden digital als rechtsverbindliches PDF ausgestellt. Möglich macht das die IHK-Anwendung eUZweb. Ursprungszeugnisse sind Dokumente im internationalen Warenverkehr. Sie bestätigen das Herkunftsland einer Ware und sind für Zollbehörden weltweit nötig, etwa um Einfuhrbestimmungen oder Zollsätze korrekt anzuwenden. Zur IHK-Anwendung eUZweb gelangen Sie unter https://go.nwb.de/rqr5q.

Gesetzgebung //

Steueränderungsgesetz 2025, Aktivrentengesetz und Cuxhavengesetz

Am 19.12.2025 haben mehrere Gesetzesvorhaben erfolgreich den Bundesrat passiert, mit denen eine beachtliche Zahl an steuerlichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden waren, zum Jahresausklang umgesetzt werden konnten. Dieses neue Entlastungspaket mit einem jährlichen Gesamtvolumen von rund 7,4 Mrd. € begünstigt breite Teile der Gesellschaft u. a. mit steuerlichen Entlastungen und Erleichterungen für Arbeitnehmer, Landwirte, Gastronomie, Spitzensportler und ehrenamtliches Engagement. Hervorzuheben sind:

Loading...