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Tabaksteuer | EuGH-Vorlage zur Frage, ob "Scraps" Rauchtabak darstellen (BFH)
Seitens des BFH bestehen Zweifel
hinsichtlich der Auslegung der Vorschriften der Tabaksteuerrichtlinie. Der BFH
hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet
(; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Tabakwaren unterliegen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des deutschen Tabaksteuergesetzes (TabStG) der Tabaksteuer. Zu den Tabakwaren gehört nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG Rauchtabak in der Form von Feinschnitt und Pfeifentabak. Rauchtabak liegt vor, wenn es sich einerseits um geschnittenen oder anders zerkleinerten oder gesponnenen oder in Platten gepressten Tabak handelt, der sich andererseits ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet.
Grundlage des geltenden deutschen Tabaksteuerrechts ist die Tabaksteuerrichtlinie (Richtlinie 201...