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Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts nach dem Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Kurz vor Ostern veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD, https://go.nwb.de/8qe44) in der Fassung des Referentenentwurfs (RefE).

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Entwurf zu „Unternehmenserwerbe – Angaben, Goodwill und Wertminderung“

Der IASB hat am 14.3.2024 den ED 2024/1 „Unternehmenserwerbe – Angaben, Goodwill und Wertminderung“ mit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 veröffentlicht. Der IASB trägt damit der Rückmeldung von Stakeholdern Rechnung. Die Vorschläge zielen insbesondere darauf ab, die Informationen über Unternehmenserwerbe zu verbessern, damit Investoren den Erfolg solcher Erwerbe fundierter beurteilen können.

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