Suchen Barrierefrei

Rechnungswesen

Internationale Rechnungslegung //

IAS 7 – Kapitalflussrechnung – Liquiditätsrisiken durch Nachschüsse bei Variation Margin Calls

Klassifizierung von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Variation Margin Calls bei „Collateralised-to-Market"-Kontrakten

In diesem Beitrag wird das Thema „Variation Margin Call“ sowie dessen Einfluss auf die Kapitalflussrechnung näher beleuchtet. Anhand eines ausführlichen Beispiels wird aufgezeigt, wie sich ein Margin Call auf die Kapitalflussrechnung auswirkt.

Nachhaltigkeitsberichterstattung //

Vereinfachungen an Set 1 der ESRS innerhalb des festen Rahmens der CSRD vorgeschlagen

Am 3.12.2025 hat die EFRAG die Vorschläge für die Vereinfachungen des Set 1 der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) als fachliche Empfehlung an die EU-Kommission übergeben, welche gegenüber des Ende Juli 2025 zur Konsultation gestellten Exposure Drafts wiederum viele Änderungen aufweisen.

BaFin //

Nationaler Prüfungsschwerpunkt veröffentlicht

Die BaFin hat am 27.11.2025 ihren nationalen Prüfungsschwerpunkt für die Bilanzkontrolle 2026 veröffentlicht. Sie wird in den Lageberichten zu den Jahres- und Konzernabschlüssen 2025 schwerpunktmäßig prüfen, wie Unternehmen auf die Folgen von makroökonomischen Veränderungen eingehen. Hintergrund für den Prüfungsschwerpunkt ist, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage geprägt ist durch Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen. Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die globalisierten Wertschöpfungsketten und neue regulatorische Anforderungen lösen Unsicherheiten aus. Die BaFin erwartet, dass die Unternehmen u. a. bei der Darstellung der gegenwärtigen Lage und der voraussichtlichen künftigen Entwicklung ein nachvollziehbares Bild zeichnen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren. Des Weiteren weist die BaFin darauf hin, dass Fehlerquellen vor allem durch unzureichende Datengrundlagen, zu optimistische Prognoseannahmen oder die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug herauszustellen bzw. zu relativieren, entstehen. Auch seien Widersprüche zwischen interner Steuerungslogik und externer Berichterstattung zu vermeiden. In diesem Kontext erinnert die BaFin daran, dass Lageberichte, in denen die gesetzlichen Anforderungen unzureichend umgesetzt wurden, bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Bilanzkontrolle beanstandet wurden. Unternehmen sollten im Interesse einer umfassenden Information des Kapitalmarkts einen objektivierten Maßstab in ihrer Berichterstattung verwenden. Sie sollten sich nicht allein auf die subjektive Einschätzung der Unternehmensleitung beschränken oder die Berichterstattung auf interne Steuerungsgrößen verengen. Neben dem nationalen Prüfungsschwerpunkt wird die BaFin bei stichprobenartigen Prüfungen im Rahmen der Bilanzkontrolle auch die am 14.10.2025 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten Europäischen Gemeinsamen Prüfungsschwerpunkte für die Unternehmensberichterstattung 2025 börsennotierter Unternehmen berücksichtigen.

IASB //

Entwurf zu Risk Mitigation Accounting veröffentlicht

Der IASB hat am 3.12.2025 den Entwurf „Risk Mitigation Accounting – Proposed Amendments to IFRS 9 and IFRS 7“ veröffentlicht. Ziel des Entwurfs ist es, mit dem vorgeschlagenen Modell das Risikomanagement von Zinsrisiken auf Portfolio-Ebene insbesondere von Banken in der Finanzberichterstattung adäquat abzubilden und damit eine höhere Transparenz zu vermitteln, wie Risikominderungsmaßnahmen die finanzielle Leistung und zukünftige Zahlungsströme eines Unternehmens beeinflussen. Der IASB schlägt zudem neue Darstellungs- und Angabepflichten in IFRS 7 vor. Zudem werden Änderungen an IFRS 18, IFRS 19 und IFRS 1 vorgeschlagen. Der Entwurf kann bis zum 31.7.2026 kommentiert werden. In diesem Zusammenhang bittet der IASB auch um Rückmeldung, ob die noch verbliebenen Regelungen des IAS 39 aufgehoben werden können.

IASB //

Finale Beispiele zur Berichterstattung über Unsicherheiten in Abschlüssen veröffentlicht

Der IASB hat am 28.11.2025 die finale Fassung von veranschaulichenden Beispielen veröffentlicht, die anhand von klimabezogenen Beispielen illustrativ zeigen, wie Unternehmen die Berichterstattung über Unsicherheiten in ihren Abschlüssen verbessern können. Zuvor hatte der IASB am 24.7.2025 eine Vorabfassung der Beispiele veröffentlicht, um deren zeitnahe Anwendung zu unterstützen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beispiele keinen Anwendungszeitpunkt aufweisen. Die finale Fassung weicht nur in kleineren redaktionellen Aspekten von der Vorabfassung ab. Interessant ist, dass im Zuge der Entwicklung der veranschaulichenden Beispiele in der finalen Fassung nunmehr jeglicher Klimabezug im Titel gestrichen wurde. Dies dürfte auch dem Umstand geschuldet sein, dass, obwohl die (sechs) Beispiele auf klimabezogene Sachverhalte fokussieren, die zugrundeliegenden Prinzipien für alle Arten von Unsicherheiten anwendbar sind. Sie zeigen, wie Unternehmen die IFRS-Rechnungslegungsstandards anwenden können, um die Offenlegung von Unsicherheiten in Abschlüssen zu verbessern. Veranschaulichende Beispiele stellen keinen integralen Bestandteil der IFRS Rechnungslegungsstandards dar und unterliegen nicht dem EU-Endorsement. Sie veranschaulichen nur die Anwendung der Standards, können diese aber nicht ergänzen bzw. ändern. Es wird erwartet, dass Unternehmen etwaige Änderungen in ihrer Berichterstattung zeitnah umsetzen.

IDW //

IDW veröffentlicht ISSA [E-DE] 5000 für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen

Ende November dieses Jahres verabschiedete der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 „General Requirements for Sustainability Assurance Engagements“ als Entwurf einer um nationale Besonderheiten ergänzten, deutschen Übersetzung. Der Standardentwurf des ISSA [E-DE] 500 trägt den Titel „Allgemeine Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen“ und behandelt betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Im Standardentwurf sind die bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen unter seiner Anwendung zu beachtenden nationalen Besonderheiten entweder als sogenannte „D-Textziffern“ oder in eckigen Klammern ergänzt. Im Übrigen wurden die Vorgaben des ISSA 5000 bei der Übersetzung nicht verändert. In den Anwendungsbereich des ISSA [E-DE] 5000 fällt nach Transformation der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten. Zudem gehören freiwillige Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten und anderen Nachhaltigkeitsinformationen dazu. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ist der gesamte Nachhaltigkeitsbericht zu prüfen, bei freiwilligen Prüfungen ist dagegen auch die Prüfung nur ausgewählter Nachhaltigkeitsinformationen zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorliegen. ISSA [E-DE] 5000 berücksichtigt derzeit den Rechtsstand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD zum Verabschiedungsdatum durch den HFA des IDW am 28.11.2025 sowie die nationale Umsetzung der Richtlinie in Form des Regierungsentwurfs für ein CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3.9.2025. Weitere Anpassungen der CSRD und anderer europäischer Rechtsakte durch die sogenannte Omnibus-Initiative der EU-Kommission werden im Rahmen des Standardsetzungsprozesses berücksichtigt. Weil die CSRD derzeit in Deutschland noch nicht umgesetzt ist, enthält ISSA [E-DE] 5000 derzeit weder zum Prüfungsurteil noch in Bezug auf Regelungen der Berufssatzung WP/vBP notwendige „D-Textziffern“. Anlage 3 des Standardentwurfs enthält Beispiele für Prüfungsvermerke. Sie setzen die Anforderungen des ISSA 5000 um, ohne deutsche und europäische Besonderheiten zu berücksichtigen. Daher sind diese Beispiele bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung ISSA [DE] 5000 durchgeführten Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen nicht anwendbar. ISSA [DE] 5000 soll für betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen für am oder nach dem 15.12.2026 beginnende Berichtszeiträume oder zu einem bestimmten Datum am oder nach dem 15.12.2026 gelten. Seine freiwillig vorzeitige Anwendung ist zulässig. Nicht zulässig ist die Anwendung von ISAE 3000 (Revised) ab dem Anwendungszeitpunkt des ISSA 5000 für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Der Standardentwurf steht auf der Internetseite des IDW als Flipbook zur Verfügung. Stellungnahmen zum Standardentwurf sind bis zum 31.5.2026 möglich.

BaFin //

Lagebericht im Fokus der Bilanzkontrolle 2026

Ende November dieses Jahres kündigte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Schwerpunkte bei der Bilanzkontrolle im Jahr 2026 an. Danach wird die BaFin insbesondere prüfen, wie Unternehmen die Folgen makroökonomischer Veränderungen im Lagebericht darstellen. Als Begründung dafür weist die BaFin auf die vielfältigen Unsicherheiten hin, die derzeit die wirtschaftliche Lage prägen, z. B. Handelsbeschränkungen, schwankende Rohstoff- und Energiepreise, strukturelle Anpassungsprozesse und technologische Veränderungen, einschließlich zunehmenden Einsatzes von künstlicher Intelligenz. Die BaFin erwartet, dass berichtende Unternehmen diese Entwicklungen angemessen würdigen und die makroökonomischen Einflussfaktoren ausgewogen und umfassend analysieren. Typische Fehlerquellen sind dabei nach Auffassung der BaFin unzureichende Datengrundlagen, optimistische Prognoseannahmen, die Tendenz, mögliche negative Entwicklungen nicht deutlich genug darzustellen, sowie Widersprüche zwischen der internen Steuerungslogik und der externen Berichterstattung. Unternehmen müssen in ihrer Berichterstattung einen objektivierten Maßstab anlegen. Sie dürfen sich darin nicht auf subjektive Einschätzungen der Unternehmensleitung oder auf interne Steuerungsgrößen beschränken. Der von der BaFin genannte Prüfungsschwerpunkt greift die bereits im Oktober 2025 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) gemeinsam mit den Enforcement-Behörden der Mitgliedstaaten festgelegten Prüfungsschwerpunkte auf (für IFRS-Abschlüsse vor allem die Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten sowie die Segmentberichterstattung; siehe dazu auch WP Praxis 12/2025 S. 444 WAAAK-04371).

Jahresabschluss //

Prozessoptimierung bei der Erstellung des (Jahres-)Abschlusses

Ziele, Methoden, generelles Vorgehen und organisatorische Maßnahmen zur optimierten Ausgestaltung der Prozesse im betrieblichen Rechnungswesen

Im heutigen sehr dynamischen Wettbewerbsumfeld sieht sich das betriebliche Rechnungswesen mit zunehmend wachsenden Herausforderungen konfrontiert. Die Berichtspflichten nehmen – sowohl was deren Häufigkeit und Umfang als auch deren Komplexität und Qualitätsansprüche anbelangt – immerfort zu und sollen in kürzeren Fristen erfüllt werden.

Jahresabschluss //

Schwierige Bilanzzeiten: Fit für die Jahresabschlusserstellung 2025

Das aktuelle Bilanzjahr als Herausforderung für Unternehmen und deren Berater

Vielen Unternehmen steht auch für 2025 ein kompliziertes Bilanzjahr ins Haus. Nach den Schwierigkeiten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der vielfältigen Folgen des Kriegs in der Ukraine – Lieferkettenstörungen, steigende Rohstoffpreise, erhöhte Energiekosten seien da nur ein paar Teilaspekte – ergeben sich nochmalige Erschwerungen durch die anhaltenden Rezessionsauswirkungen.

Jahresabschluss //

Jahresabschluss 2025: Praxishinweise und Gestaltungstipps

Überblick zur aktuellen und geplanten Gesetzeslage, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Gesetzesänderungen und BMF-Schreiben, die bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind. Dies betrifft etwa den Bereich der Abschreibungen sowie die Bilanzierung von Immobilien. Hinzu kommen neue BFH-Urteile und Finanzgerichtsentscheidungen.

Loading...