Mitarbeiterbeteiligungen: Kein Stillstand nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Seit Jahresbeginn gelten für Mitarbeiterbeteiligungen veränderte steuerliche Rahmenbedingungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Die Öffnung des steuerlichen Einlagekontos für internationale Sachverhalte schreitet voran, u. a. der aktuelle Entwurf des (ersten) Jahressteuergesetzes 2024 als auch der Entwurf eines Umwandlungssteuererlasses v. 11.10.2023 lassen hier Änderungen erwarten.
Die im Entwurf eines JStG 2024 geplanten Änderungen der Abgabenordnung und der Umsatzsteuer sind in größerem Umfang der Umsetzung von EU-Recht einschließlich erforderlicher Reaktionen auf Rechtsprechung des EuGH geschuldet.
Das Jahressteuergesetz 2024 in der Kabinettfassung enthält auch eine lohnsteuerliche Änderung bei steuerpflichtigen Vermögensbeteiligungen i. S. des § 19a EStG.
Am 5.6.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Anpassungen im Einkommen- und Umwandlungssteuergesetz mit erheblicher Bedeutung für die Umstrukturierung von Unternehmen vor.
Das BMF hat am 28.6.2024 den Entwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung - WIdV) veröffentlicht.
Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte auf 7,8 Prozent sinken. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (BT-Drucks. 20/11920). Bisher liegt der Wert bei 9,0 Prozent.
Am 5.6.2024 hat die Bundesregierung den Entwurf eines JStG 2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere Anpassungen im Einkommen- und Umwandlungssteuergesetz mit erheblicher Bedeutung für die Umstrukturierung von Unternehmen vor.
Der Bundesrat hat am 5.7.2024 dem PostModG zugestimmt. Damit wird insbesondere die Zugangsvermutung von Verwaltungsakten nach der Abgabenordnung ab dem 1.1.2025 um einen Tag verlängert.
Steigende Renten, erhöhte Pfändungsfreigrenzen, Mautpflicht für kleinere Transporter, digitale Arbeitsmarktzulassung; über diese und weitere Neuregelungen im Juli informiert die Bundesregierung.
Das BMF hat am 10.7.2024 den Entwurf eines "Zweiten Jahressteuergesetzes 2024" an diverse Verbände zur Stellungnahme übersandt. Geplant ist u.a. die Überführung der Steuerklassen III und V in das sog. Faktorverfahren.
Der Bundestag hat am 5.7.2024 das "Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" (BT-Drucks. 20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12152) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 wieder einzuführen.
Die Bundesregierung hat am 5.6.2024 das Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Hierauf weist das BMF aktuell hin.
Obwohl im Detail noch unklar ist, wie das nach der ViDA-Initiative der EU-Kommission vorgesehene elektronische Meldesystem aussehen wird, verpflichtet der deutsche Gesetzgeber durch die Neufassung des § 14 UStG mit dem Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) im Inland ansässige Unternehmer bei Leistungen an andere Unternehmer eine E-Rechnung zu stellen. Unternehmen und ihre Berater sollten sich daher schnellstmöglich auf die E-Rechnung vorbereiten, da vor allem größere Kunden oder Lieferanten darauf drängen könnten, bereits deutlich vor der gesetzlichen Übergangsfrist, auf die E-Rechnung überzugehen.
Der Bundestag hat den Bericht über das Ergebnis der Überprüfung des Durchschnittssatzes für Landwirte ab dem Jahr 2024 veröffentlicht. Danach sinkt der Durchschnittssatz für Landwirte von aktuell 9,0 Prozent ab dem Jahr 2024 auf 8,4 Prozent (BT-Drucks. 20/9625 v. 1.12.2023).
Die Bundesregierung hat am 26.6.2024 einen vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Höfeordnung beschlossen. Anlass für die Neuregelung ist die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2018, in der die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde.
Der Bundestag hat am 4.7.2024 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 20/8674) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12144) in 2./3. Lesung angenommen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft" vorgelegt (BT-Drucks. 20/11947 v. 25.6.2024).
Das Jahressteuergesetz 2024 in der Kabinettfassung enthält auch eine lohnsteuerliche Änderung bei steuerpflichtigen Vermögensbeteiligungen i. S. des § 19a EStG.
Die Bundesregierung hat am 19.6.2024 eine vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegte Formulierungshilfe zur Ergänzung des Regierungsentwurfs für das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit werden weitere Maßnahmen zum Abbau überflüssiger Bürokratie für das BEG IV vorgeschlagen, das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird.
Der Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 24.4.2024 der Zahlung von Zuschlägen in der Erwerbsminderungrente zugestimmt. Dem Gesetzentwurf (BT-Drucks 20/10607) der Koalitionsfraktionen für ein verändertes Verfahren zur Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) stimmte der Ausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen zu.
Die im Entwurf eines JStG 2024 geplanten Änderungen der Abgabenordnung und der Umsatzsteuer sind in größerem Umfang der Umsetzung von EU-Recht einschließlich erforderlicher Reaktionen auf Rechtsprechung des EuGH geschuldet.
Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) wurden die für die Buchführungspflicht maßgeblichen Schwellenwerte für den Umsatz und Gewinn erhöht.