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Gesetzgebung

Gesetzgebungsreformen: Zum Reform Radar
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Gesetzgebung //

Ausweitung der Maut-Pflicht für LKW geplant (hib)

Die Lkw-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen soll ab dem 1.1.2024 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf eines "Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" (BT-Drucks. 20/8092) vor. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen von weniger als 7,5 Tonnen.

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Gesetzgebung //

Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes in der Gastronomie abgelehnt (Bundestag)

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucks. 20/5810) wurde in zweiter Lesung nach namentlicher Abstimmung mit 367 Stimmen gegen 284 Stimmen bei fünf Enthaltungen abgelehnt.

Abo Erbschaft- und Schenkungsteuer //

Entwurf eines Wachstumschancengesetzes: Änderungen im ErbStG, BewG und BodSchätzG

Mit dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes gehen u. a. auch umfangreiche Änderungen im Bereich des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie des Bewertungsrechts einher, die der Anpassung von Einzelnormen an das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts mit Wirkung ab 2024 dienen, aber auch auf jüngere BFH-Rechtsprechung reagieren. Darüber hinaus widmet sich das „Artikel-Gesetz“ auch Modernisierungen beim Bodenschätzungsgesetz.

Wachstumschancengesetz //

Eine Chance für Wachstum

Das Kabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. In einem ersten Anlauf war dieser Plan noch gescheitert. Nunmehr konnte auf der Kabinettsklausur in Meseberg verkündet werden, dass die Einigung steht und damit das Wachstumschancengesetz in die parlamentarischen Beratungen gehen kann. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen mit dem Wachstumschancengesetz Investitionen und Innovation in neue Technologien ermöglicht und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Zweifelsohne kann nicht abgestritten werden, dass der Wachstumsmotor Deutsche Wirtschaft ins Stottern geraten ist. Insofern ist es positiv zu bewerten, dass die Bundesregierung nun Maßnahmen vorlegt, die das Wachstum fördern sollen. Dabei erscheint es geradezu bescheiden, dass lediglich von Chancen für das Wachstum gesprochen wird. So wurde in 2006 noch von einer Förderung von Wachstum und Beschäftigung (BT-Drucks. 16/643) und in 2009 von einem Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BT-Drucks. 17/15) gesprochen. Mit dem nunmehr vorgelegten Paket sollen Entlastungen mit einer vollen Jahreswirkung von 7 Mrd. € bewirkt werden. Hinzu soll eine Senkung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft von ca. 2,6 Mrd. €. kommen. Nicht zu verschweigen ist allerdings auch, dass der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung (Bund) um ca. 4,12 Mio. € steigt. Wesentlicher Kostentreiber ist hier die Einführung einer Verpflichtung zur Meldung von nationalen Steuergestaltungen.

Abo Körperschaftsteuer //

Änderungen beim Optionsmodell des § 1a KStG nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes

Mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde mit dem KöMoG das sog. Optionsmodell nach § 1a KStG eingeführt, welches Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Mit Datum v. 10.11.2021 hat das BMF einen umfassenden Anwendungserlass dazu veröffentlicht (BStBl 2021 I S. 2212). Die aktuelle Regierungskoalition will nun mit einem Gesetzentwurf v. 30.8.2023 unter dem Titel „Wachstumschancengesetz“ die Attraktivität des Optionsmodells nach § 1a KStG steigern.

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Gesetzgebung //

Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen (BMJ)

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von bürokratischen Hürden geleistet und ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. U.a. ist vorgesehen, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen.

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Gesetzgebung //

Bundesregierung beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes (BMF)

Die Bundesregierung hat am 30.8.2023 den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)" beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland gestärkt, das Steuerrecht modernisiert und vereinfacht sowie die Steuerfairness verbessert werden.

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