Auswirkungen des JStG 2024 und des neuen UmwStE 2025 auf Unternehmensumstrukturierungen
Das JStG 2024 ist am 5.12.2024 im BGBl verkündet und der neue UmwStE 2025 zu Beginn des Jahres 2025 veröffentlicht worden.
Das JStG 2024 ist am 5.12.2024 im BGBl verkündet und der neue UmwStE 2025 zu Beginn des Jahres 2025 veröffentlicht worden.
§ 19 UStG ist eine Vereinfachungsvorschrift, welche die Besteuerung der sog. Kleinunternehmer regelt. Hierbei ist zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung nach dem JStG 2024 ihre größte Reform seit vielen Jahrzehnten erlebt hat, welche auch erhebliche Auswirkungen für die Beratungspraxis hat. Die Änderungen sind zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fällt nunmehr aufgrund einer Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG (bislang Nichterhebung) keine Umsatzsteuer an.
Das BVerfG forderte eine Reform der Grundsteuer und erhielt unüberschaubare Regelungen zur Neubewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer. Von 16 Bundesländern haben bisher 13 von der im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2 GG sowie Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG und Art. 125b GG) eingeräumten Abweichungsgesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer auf Grundvermögen ab dem 1.1.2025 Gebrauch gemacht. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben dies ermöglicht.
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 in der vom Deutschen Bundestag am 18.10.2024 beschlossenen Fassung zugestimmt. Das JStG 2024 wurde am 5.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2024 I Nr. 387). Die Änderungen des KStG, GewStG, UmwStG sowie weiterer Gesetze betreffen schwerpunktmäßig Klarstellungen, die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und Reaktionen auf die BFH-Rechtsprechung, unter anderem:
Körperschaften und Stiftungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, können von der Ertragsteuer befreit werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; § 3 Nr. 6 GewStG). Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) ist ab dem 1.1.2025 durch Einfügen einer Nr. 27 in § 52 Abs. 2 Satz 1 AO der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um die gemeinnützige Wohnungsvermietung erweitert worden.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum DAC8-Umsetzungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten. Der Entwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG-E) sieht umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vor. Der Entwurf zielt darauf ab, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu Informationen zu ermöglichen, die für die Besteuerung von Kryptotransaktionen erforderlich sind.NWB-Nachricht v. 10.03.2025, Einkommensteuer | Einzelfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte (BMF)
Am 20.12.2024 hat der Bundesrat dem am Tag zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossenen Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt, nachdem er bereits am 22.11.2024 das Jahressteuergesetz 2024 und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 mehrheitlich mitgetragen hatte. Damit hat die gescheiterte Ampelkoalition zum Jahresende 2024 mehr Steuergesetzgebungsverfahren zum Abschluss bringen können, als man ihr zuletzt noch zugetraut hatte. Ein großer Anteil der erfolgten Rechtsänderungen betrifft die Einkommensteuer.
Im Laufe des Jahres 2024 wurde die AO durch fünf verschiedene Gesetze geändert. Viele Rechtsänderungen haben erhebliche Bedeutung für die Praxis.
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werden länger gefördert. Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken. Englisch als Gerichtssprache bei großen, grenzüberschreitenden Verfahren möglich. Bei Reisen nach Großbritannien werden elektronische Einreisegenehmigungen notwendig. Über diese und weitere gesetzliche Änderungen im April informiert die Bundesregierung.
Thüringens Finanzministerin Katja Wolf hat am 25.3.2025 im Kabinett ihre Änderungspläne zur Berechnung der Grundsteuer präsentiert. Im Sinne einer Nachsteuerung der Grundsteuerreform wollen Freistaat und kommunale Familie künftig enger zusammenarbeiten.
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt (BR-Drucks. 61/25).
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.3.2025 dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 zugestimmt (BR-Drucks. 89/25).
Der Bundesrat hat am 21.3.2025 der Reform der Schuldenbremse und der Errichtung eines Sondervermögens zugestimmt (BR-Drucks. 115/25).
Der Rat der Europäischen Union hat am 11.3.2025 diverse Rechtsakte beschlossen, mit denen die Vorschriften der EU über die Mehrwertsteuer an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.
Die WPK macht auf die Änderungen der Prüfungsvorschriften in Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und Prüfungsberichtsverordnung durch das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich aufmerksam.
Das JStG 2024 ist am 5.12.2024 im BGBl verkündet und der neue UmwStE 2025 zu Beginn des Jahres 2025 veröffentlicht worden.
Am 18.2.2025 hat der Rat der EU (ECOFIN) die schwarze Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete in Steuersachen aktualisiert. Dieser Anhang I blieb gegenüber der Liste vom Oktober 2024 unverändert. Änderungen gab es im Anhang II (graue Liste).
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1.7.2025 um 3,74 Prozent.
In China wird zum 1.1.2026 erstmals ein Mehrwertsteuergesetz in Kraft treten. Dies betrifft auch den internationalen Handel bzw. Dienstleistungen. Die Vorgaben müssen noch durch umfangreiche Verordnungen konkretisiert werden.
Am 12.12.2024 hat der Rat der EU Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen sowie die Einführung einer elektronischen Bescheinigung für die Mehrwertsteuerbefreiung von Leistungen an internationale Einrichtungen, Streitkräfte sowie im Rahmen diplomatischer Beziehungen.
§ 19 UStG ist eine Vereinfachungsvorschrift, welche die Besteuerung der sog. Kleinunternehmer regelt. Hierbei ist zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung nach dem JStG 2024 ihre größte Reform seit vielen Jahrzehnten erlebt hat, welche auch erhebliche Auswirkungen für die Beratungspraxis hat. Die Änderungen sind zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Für Umsätze gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fällt nunmehr aufgrund einer Steuerbefreiung nach § 19 Abs. 1 UStG (bislang Nichterhebung) keine Umsatzsteuer an.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung für solche Einsprüche und Änderungsanträge erlassen, mit denen geltend gemacht wird, dass die Besteuerung von Erstattungszinsen (§ 233a AO) als Einkünfte aus Kapitalvermögen gegen das Grundgesetz verstoße (Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder v. 20.2.2025 - FM3-S 0625-1/14).
Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am 17.2.2025 in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Der Bundesrat hat am 14.2.2025 dem „Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ zugestimmt (BR-Drucks. 35/25).
Das BVerfG forderte eine Reform der Grundsteuer und erhielt unüberschaubare Regelungen zur Neubewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer. Von 16 Bundesländern haben bisher 13 von der im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2 GG sowie Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG und Art. 125b GG) eingeräumten Abweichungsgesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer auf Grundvermögen ab dem 1.1.2025 Gebrauch gemacht. Die im Bundestag vertretenen Parteien haben dies ermöglicht.
Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.2.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 in der vom Deutschen Bundestag am 18.10.2024 beschlossenen Fassung zugestimmt. Das JStG 2024 wurde am 5.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2024 I Nr. 387). Die Änderungen des KStG, GewStG, UmwStG sowie weiterer Gesetze betreffen schwerpunktmäßig Klarstellungen, die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben und Reaktionen auf die BFH-Rechtsprechung, unter anderem:
Die Bundesregierung hat u.a. eine Liste mit gesetzlich beschlossenen Evaluierungen von Steuergesetzen veröffentlicht. Diese ist Teil der Antwort (BT-Drucks. 20/14872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/13136).