Karl-Hermann Eckert

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81442-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67522-5

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ABC der Umsatzsteuer-Kontierung - Stand: Mai 2020 (2. Auflage)

Kommissionsgeschäfte sind – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise – umsatzsteuerrechtlich eigenständig zu beurteilen – entgegen der zivilrechtlichen und ertragsteuerrechtlichen Betrachtungsweise. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Umsatzbesteuerung von Sachverhalten zur Leistungs- bzw. Dienstleistungskommission und gibt Hinweise zur zutreffenden Erfassung in der Buchführung.

Betrifft das Kommissionsgeschäft eine Lieferung und keine sonstige Leistung, gelten die Regelungen zum Kommissionsgeschäft nach § 3 Abs. 3 UStG.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Bank
1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission]
1576
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1600
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission]
1776
Umsatzsteuer 19 %
3100
Fremdleistungen [Dienstleistungskommission]
8000
Umsatzerlöse [Dienstleistungskommission Ferienhaus]
8191
Umsatzerlöse nach §§ 25 und 25a UStG 19 % USt
8400
Umsatzerlöse 19 % USt [Dienstleistungskommission]

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [Dienstleistungskommission]
1406
Abziehbare Vorsteuer 19 %
1800
Bank
3300
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [Di...

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