Karl-Hermann Eckert

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

2. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81442-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67522-5

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ABC der Umsatzsteuer-Kontierung - Stand: Juni 2020 (2. Auflage)

Für die Umsatzbesteuerung ist es notwendig die ausgeführte Leistung zu bestimmen. Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet als Leistungsarten eine reine Lieferung, eine Werklieferung, eine reine sonstige Leistung oder eine Werkleistung. Die Bestimmung der Art der Leistung ist u. a. wichtig für die Steuerbarkeit, den Ort der Leistung, die Steuerbefreiung und für die Bestimmung der Steuerschuldnerschaft.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über den Begriff der Werklieferung und zeigt anhand von Beispielen die zutreffende Buchung.

1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?

1.1 SKR 03


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1400
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1718
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
1776
Umsatzsteuer 19 %
8120
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
8400
Erlöse 19 % USt

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
1200
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
3272
Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
3806
Umsatzsteuer 19 %
4120
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
4400
Erlöse 19 % USt

2. Rechtsgrundlagen


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3. Wie wird kontiert?

3.1 Grundsätze zur Werklieferung

Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen einer normalen Lieferung und einer Werklieferung: Dabei liegt nach § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG eine Werklieferung vor, wenn der Unternehmer die Bearbeitung oder d...

ABC der Umsatzsteuer-Kontierung

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