Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

6. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-482-65346-9

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Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung

Christian Bernd Anemüller (November 2021)
Hinweis:

BStBl 2008 I 320; BStBl 2013 I 1182; BStBl 2017 I 704.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1 § 45e EStG dient der Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie (EUZinsRL 2003/48/EG) in nationales Recht und ermächtigt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Aufgrund der Ermächtigung in § 45e Satz 1 EStG wurde die EUZinsRL 2003/48/EG durch die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates v. im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung – ZIV)“ v. in nationales Recht umgesetzt und ist mit Wirkung zum in Kraft getreten.

2–3 (Einstweilen frei)

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

4 § 45e EStG ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG) in das EStG eingefügt worden. Durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) wurde in § 45e Satz 1 EStG der Zusatz „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt. Ziel dieser Ergänzung ist die Vermeidung redaktioneller Anpassungen des § 45e EStG bei (künftigen) Änderungen der EUZinsRL (gleitende Anpassungsformel).

5In § 45e Satz 2 EStG wurde das Gesetz zur Anpassung des ...

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