GewStH H 9.1 (Zu § 9 GewStG)

Zu § 9 GewStG

H 9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

Grundbesitz als Betriebsvermögen

  • >§ 20 GewStDV

  • >R 4.2 Abs. 7 EStR

Erbbaurecht

Gehört zum Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ein Erbbaurecht, ist der Kürzung nur der im Betriebsvermögen enthaltene Wert des Erbbaurechts und der aufstehenden Gebäude, nicht auch der Wert des Erbbaugrundstücks, zugrunde zu legen (> RStBl S. 283 und BStBl II S. 353).

Gebäude(-teile) auf fremdem Grund und Boden

Zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums (>H 4.7 (Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut) EStH und § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Verpachtung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

Bei einem im Betriebsvermögen enthaltenen landwirtschaftlichen Grundstück, das verpachtet ist und dessen Einheitswert Betriebsmittel des Pächters mit umfasst, ist der Kürzungsbetrag vom vollen (Gesamt-)Einheitswert zu berechnen (> BStBl II S. 479).

Versicherungsunternehmen

Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ist auch bei Grundbesitz, der zum Deckungsstock eines Versicherungsunternehmens gehört, anzuwenden (> BStBl II S. 390 und vom – BStBl 1996 II S. 76).

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HAAAG-43479