Online-Nachricht - Dienstag, 02.02.2010

Steuersünder-CD | Selbstanzeige nutzt nur vor Bekanntwerden der Vorwürfe

Angesichts der Debatte über den Ankauf der umstrittenen Steuerdaten aus der Schweiz weist die Steuerberaterkammer München Betroffene auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige (§ 371 AO) hin.


Wer bei einer Steuerhinterziehung unrichtige oder unvollständige Angaben beim Finanzamt komplett berichtige, erhalte Straffreiheit, wenn er die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachzahle, sagte der Präsident der Steuerberaterkammer München, Hartmut Schwab, am Dienstag der Nachrichtenagentur ddp. Sobald den Finanzbehörden die Steuerhinterziehung aber bekannt sei, nütze die Selbstanzeige nichts mehr. „Straffreiheit kann es dann nicht mehr geben“, betonte Schwab. Eine Selbstanzeige ist dem Experten zufolge grundsätzlich für alle Steuersünder möglich, unabhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer. Schwab empfiehlt allen Betroffenen, aber unbedingt fachlichen Rat bei einem Steuerberater oder Anwalt einzuholen. „Steuersünder sind normalerweise Laien, die nicht abschätzen können, wann eine Selbstanzeige strafbefreiend wirkt. Schon die Formulierung der Selbstanzeige sollte ein Experte unterstützen“, sagte er. Dem Kammerpräsidenten zufolge führt eine Steuerhinterziehung in Höhe von bis zu 50.000 Euro in der Regel zu einer Geldstrafe. Bis zu einem hinterzogenen Betrag von einer Million Euro müssten Steuersünder mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Ab einer hinterzogenen Steuer von mehr als einer Million Euro sei eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) rät den deutschen Besitzern von Schweizer Geheimkonten zur Selbstanzeige bei den Finanzämtern. Im Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Kauf einer CD mit gestohlenen Schweizer Bankdaten sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“ (Mittwochausgabe). „Ich kann nur jedem, der meint, dass er in der Vergangenheit Steuern hinterzogen haben könnte, den Rat geben, das Angebot in unserer Abgabenordnung zur Selbstanzeige zu nutzen.“ Schäuble verteidigte den umstrittenen Ankauf der offensichtlich illegal beschafften Daten: Er verwies darauf, dass in den fast 200 Prozessen nach der Liechtenstein-Affäre kein einziges Gericht die damals gekauften Kontodaten als Beweismittel verworfen habe. Ähnliche Geschäfte gehörten in anderen Bereichen zum Alltag der Strafverfolgungsbehörden. Auch das BVerfG habe in vielen Fällen derartiges Vorgehen gebilligt: „Es gilt immer das Gebot der Güterabwägung und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Schäuble. Der konkrete Kauf der Daten obliege nun dem zuständigen Bundesland. Über die Höhe der in den aktuellen Affäre hinterzogenen Steuern machte Schäuble keine Angaben: „Ich spekuliere da nicht.“Anmerkung: Nach der Affäre um deutsche Steuersünder mit Geheimkonten in Liechtenstein aus dem Jahr 2008 ist die Zahl der Selbstanzeigen deutscher Steuerzahler sprunghaft gestiegen. Die Selbstanzeigen hätten sich 2009 gegenüber dem Vorjahr vervierfacht, berichtet die Rheinische Post (Mittwochausgabe) unter Berufung auf Steuerberaterkreise. Dem Fiskus hätten die Selbstanzeigen bis Ende 2009 Mehreinnahmen von 178 Millionen Euro gebracht, sagte ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft der Zeitung. Davon entfielen 95 Millionen Euro auf Selbstanzeigen. Wegen der Daten-CD seien 588 Verfahren eingeleitet worden. 220 davon beruhten auf Selbstanzeigen. Bisher seien erst 190 Verfahren abgeschlossen worden, so die Staatsanwaltschaft.
Quelle: ddp
Hinweis: Ein Muster für eine Selbstanzeige finden Sie in der NWB-Datenbak unter der NWB DokID: NWB BAAAB-05338
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Fundstelle(n):
NWB XAAAF-14165