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StuB Nr. 4 vom Seite 145

Neuregelung der Verjährung in Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung

Oberstaatsanwalt Raimund Weyand, St. Ingbert

Das JStG 2009 ist am veröffentlicht worden und in weiten Teilen schon am Folgetag in Kraft getreten. Das Gesetz trifft nicht nur umfangreiche steuerliche Neuregelungen. Auch die Verjährung bei Steuerdelikten wurde teilweise erheblich verschärft. Der folgende Beitrag stellt die Novelle dar und gibt Beratungshinweise.

Kernaussagen
  • Die Neuregelung der Verjährung in den Fällen des § 370 Abs. 3 Nr. 1 - 5 AO weitet die Strafverfolgung bei Steuerdelikten erheblich aus. Sie hat überdies massive Auswirkungen auf die Möglichkeit, nach § 371 AO strafbefreiend Selbstanzeige zu üben.

  • Zwar bestand auch nach altem Recht die Möglichkeit, in Fällen der Steuerhinterziehung Veranlagungen zehn Jahre rückwirkend zu korrigieren, wie sich aus § 169 Abs. 2 Satz 2 AO ergibt. Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, genügte aber eine Korrektur der Veranlagungen, die strafrechtlich noch nicht verjährte Besteuerungsabschnitte betrafen.

  • Die Neuregelung der Verjährung bei Steuerhinterziehung vermag – trotz der mittlerweile erfolgten Beschränkung auf besonders schwere Fälle i. S. des § 370 Abs. 3 AO – nicht zu überzeugen. Das Auseinanderfallen von steuerlicher Festsetzungs- und strafrechtlicher...

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