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Durchsuchung durch die Steuerfahndung
Hinweise und Verhaltensempfehlungen für Steuerberater und Verteidiger
Im Rahmen von Steuerstrafverfahren ist die Durchsuchung (z. B. einer Wohnung, eines Geschäftsraums oder einer Kanzlei) eine zentrale und belastende Ermittlungsmaßnahme in der privaten oder unternehmerischen Sphäre. Sie legt mit der Beschlagnahme von Beweismitteln die Grundlage für das weitere Ermittlungsverfahren. Der Berater muss in dieser überraschenden Situation wissen, wie er die Interessen seines Mandanten während und nach der Durchsuchung effektiv schützen kann, welche Maßnahmen er in seiner eigenen Kanzlei dulden und ob er Unterlagen seines Mandanten herausgeben muss.
Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB PAAAC-72064 die Checkliste „Durchsuchung durch die Steuerfahndung” aufrufbar.
I. Befugnisse der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung führt die Durchsuchung im Auftrag der verfahrensführenden Strafverfolgungsbehörde durch. Dies ist entweder die Staatsanwaltschaft oder die Buß- und Strafgeldstelle der Finanzverwaltung (je nach Bundesland „StraBuSt” oder „BuStra” genannt).
Die Durchsuchung geschieht entweder zum Zweck der Beschlagnahme von Beweismitteln oder zur Ergreifung des Verdächtigen. Die Beschlagnahme ist faktisch mit der Durch-S. 936suchung verbunden...