Online-Nachricht - Montag, 01.02.2010

Steuersünder-Datei | Regierung erwägt Ankauf der Steuersünder-CD

Die Bundesregierung erwägt den Ankauf der angebotenen Steuersünder-Daten aus der Schweiz. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Michael Offer, sagte am Montag in Berlin, die Entscheidung über den Ankauf werde auf der Linie dessen liegen, was Bund und Länder im Fall von angebotenen Steuer-Daten aus Liechtenstein entschieden hätten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich für den Ankauf der angebotenen Steuersünder-CD aus der Schweiz ausgesprochen. Wenn diese Angaben für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung „relevant“ seien, müsse man in den Besitz der Daten kommen, sagte Merkel am Montag in Berlin. Schließlich sei sie – „wie jeder vernünftige Mensch“ - auch dafür, dass Steuerhinterziehung geahndet wird.

Quelle: ddp

Keine Amtshilfe auf Basis von gestohlenen Kundendaten: Der Finanzminister Wolfgang Schäuble hat am Montag den Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz in einem Telefongespräch darüber informiert, dass den Behörden eines deutschen Bundeslandes Daten von Kunden einer Schweizer Bank zum Kauf angeboten worden sind. Die deutsche Bundesregierung werde entscheiden, ob sie auf dieses Angebot eintreten wolle. Weitere Angaben zum Fall machte Finanzminister Schäuble nicht. Die Minister stellten fest, dass die beiden Länder heute unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Bundesrat Merz wies Finanzminister Schäuble darauf hin, dass die Schweiz keine Amtshilfe auf Basis von gestohlenen Kundendaten leistet. Bundesrat Merz wies auf die Bereitschaft der Schweiz hin, die Zusammenarbeit in Steuerfragen mit Deutschland auf Basis eines revidierten Doppelbesteuerungsabkommens zu vertiefen. Bundesrat Merz legte Finanzminister Schäuble dar, dass ein Kauf von gestohlenen Kundendaten in der Schweiz verboten ist  und gegen Treu und Glauben und den Ordre public verstößt. Die Verwendung von gestohlenen Bankdaten verletzt die Privatsphäre der betroffenen Kunden. Die Minister vereinbarten, das Gespräch in den kommenden Tagen fortzusetzen.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
NWB PAAAF-14146