IFRS 12 B1

Anhang B: Anwendungsleitlinien

Dieser Anhang ist integraler Bestandteil des IFRS. Er beschreibt die Anwendung der Paragraphen 1–31 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des IFRS.

B1

Die Beispiele in diesem Anhang sind hypothetisch. Wenngleich einige Aspekte der Beispiele tatsächlichen Gegebenheiten ähneln könnten, müssen bei der Anwendung von IFRS 12 alle maßgeblichen Sachverhalte und Umstände bestimmter Gegebenheiten bewertet werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26272