IFRS 12 19

Anteile an Tochterunternehmen

Auswirkungen des Verlusts der Beherrschung über ein Tochterunternehmen während der Berichtsperiode

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Ein Unternehmen hat den etwaigen Gewinn oder Verlust anzugeben, der nach Paragraph 25 von IFRS 10 berechnet wird, und

(a)

den Anteil dieses Gewinns bzw. Verlusts, der der zum beizulegenden Zeitwert erfolgenden Bewertung aller am ehemaligen Tochterunternehmen einbehaltenen Anteile zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung zuzurechnen ist, und

(b)

den/die erfolgswirksamen Abschlussposten, in dem/denen der Gewinn oder Verlust erfasst wird (falls nicht gesondert dargestellt).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
AAAAE-26272