WertR Anlage 15 Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks

Anlage 15 Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks

Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaugrundstücks zu ermitteln.


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Beispielrechnung Nr. 8: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2

Annahmen

Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Einfamilienhaus zu ermitteln.

Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 6


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zusätzliche bzw. abweichende Annahmen:

Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
40 Jahre
Alterswertminderung nach Ross entsprechend Anlage 8
(GND 100 Jahre; RND 40 Jahre)
48 %
Liegenschaftszinssatz
3 %


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BERECHNUNG

Herstellungswert der baulichen Anlagen
 
150.000 €
 
Alterswertminderung nach Ross (100 Jahre
GND; 40 Jahre RND bei Vertragsablauf)
48,0 %
 
 
 
72.000 €
 
Sachwert der baulichen Anlagen
zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs
 
78.000 €
 
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit, 3,0 % LZ)
×
0,7441
 
Sachwert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
 
58.040 €
 
nicht vom Grundstückseigentümer zu entschädigender Anteil
(33,33 %)
×
0,3333
 
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks
 
 
19.345 €


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Beispielrechnung Nr. 9: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.3.2.2

Annahmen

Es ist der Wertanteil der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaugrundstücks für ein Mehrfamilienhaus zu ermitteln.

Annahmen entsprechend der Beispielrechnung Nr. 7


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BERECHNUNG

nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete
 
 
31.200 €
 
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV)
25 %
7.800 €
 
Jahresreinertrag
 
 
23.400 €
 
Reinertragsanteil des Bodens
4,5 %
1.800 €
 
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
 
 
21.600 €
 
Vervielfältiger
(40 Restnutzungsdauer bei Vertragsablauf; 4,5 % LZ)
 
×
18,40
 
Ertragswert der baulichen Anlagen
 
 
397.440 €
 
Abzinsungsfaktor (10 Jahre Restlaufzeit; 4,5 % LZ)
 
×
0,6439
 
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
 
 
255.912 €
 
vom Grundstückseigentümer an den Erbbauberechtigten nicht zu
entschädigender Anteil (33,33 %)
 
×
0,3333
 
Gebäudewertanteil des Erbbaugrundstücks
 
 
 
85.295 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508