WertR Anlage 19 Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks

Anlage 19 Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Grundstücks

Es ist der Verkehrswert eines mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten, von der Berechtigten selbst bewohnten Einfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 16) bzw. eines, mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks (Beispielrechnung Nr. 17) zu ermitteln.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispielrechnung Nr. 16: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Annahmen

Herstellungswert der baulichen Anlagen
150.000 €
Bodenwert
60.000 €
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen
50 Jahre
Alter der Berechtigten
70 Jahre
durchschnittliche Lebenserwartung der Berechtigten [1]
16 Jahre
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen in 16 Jahren
34 Jahre
Alterswertminderung nach Ross entsprechend Anlage 8 (GND 100 Jahre, RND 34 Jahre)
55 %
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt sämtliche Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV, BetrKV).
 


Tabelle in neuem Fenster öffnen

BERECHNUNG

Herstellungswert der baulichen Anlagen
 
150.000 €
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 34 Jahre)
55 %
 
 
82.500 €
Sachwert der baulichen Anlagen bei einer RND von 34 Jahren
 
67.500 €
Bodenwert
+
60.000 €
Sachwert
 
127.500 €
Sachwert-Marktanpassungsfaktor
×
1,10
Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks
(zum Zeitpunkt des Ablaufs des Rechts)
 
140.250 €
an das Leben gebundener Abzinsungsfaktor [2]
(70 Jahre, 4 %)
 
0,5768


Tabelle in neuem Fenster öffnen
abgezinster Verkehrswert
80.896 €


Tabelle in neuem Fenster öffnen
jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• Übernahme von Kosten und Belastungen durch die Berechtigte
 
800 €
 
(hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV, hier
Instandhaltungskosten)
+
 
 
Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die Berechtigte
+
0 €
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
Übernahme von Kosten und Belastungen
0 €
 
Summe
 
800 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [3] für eine 70jährige Frau (4 %)
×
11,115
 
Summe
+
 
8.892 €
 
 
 
89.788 €
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten Einfamilienhausgrundstücks
 
90.000 €


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beispielrechnung Nr. 17: Verkehrswert des mit einem unentgeltlichen Nießbrauch belasteten Mehrfamilienhausgrundstücks nach Nr. 4.4.3


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Annahmen

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Mehrfamilienhausgrundstücks
740.000 €
jährlich nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete für das Mehrfamilienhaus
31.200 €
Liegenschaftszinssatz (Mehrfamilienhaus)
5,0 %
Die Berechtigte ist 70 Jahre alt und trägt die Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV).
 


Tabelle in neuem Fenster öffnen

BERECHNUNG

Verkehrswert des unbelasteten bebauten Grundstücks
 
 
740.000 €
jährlicher Vorteil aus
 
 
 
• Übernahme von Kosten und Belastungen durch die
Berechtigte
+
7.800 €
 
(hier Bewirtschaftungskosten nach § 18 WertV)
 
 
 
Übernahme von Lasten nach § 1047 BGB durch die
Berechtigte
+
0
 
jährlicher Nachteil aus
 
 
 
• entgangene, nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
31.200 €
 
• Übernahme von Kosten und Lasten
0
 
Summe
 
–   23.400 €
 
Leibrentenbarwertfaktor [4] für eine 70jährige Frau (5 %)
×
10,324
 
Belastung des Grundstücks durch das Recht
 
–   241.582 €
 
 
 
498.418 €
Verkehrswert des mit einem Nießbrauch belasteten
Mehrfamilienhausgrundstücks
 
 
500.000 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508

1Wert lt. Sterbetafel 2001/2003

2Berechnungsgrundlage: Versicherungsbarwert einer lebenslänglich, nachschüssig zahlbaren Rente nach der Sterbetafel 2001/2003; vgl. Nr. 4.4.3.1

3vgl. Anlage 16 Fußnote 1

4vgl. Anlage 16 Fußnote 1