WertR Anlage 14 Gebäudewertanteil des Erbbaurechts

Anlage 14 Gebäudewertanteil des Erbbaurechts

Die Restlaufzeit des Erbbaurechtsvertrags ist kürzer als die Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen und der Wert der baulichen Anlagen ist bei Vertragsablauf vom Grundstückseigentümer nur zu 2/3 des Verkehrswerts zu entschädigen. Für diesen Fall ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) des Erbbaurechts zu ermitteln.


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Beispielrechnung Nr. 6: Sachwertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2

Annahmen

Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Einfamilienhauses zu ermitteln.


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Herstellungswert der baulichen Anlagen
150.000 €
Restlaufzeit des Vertrags am Wertermittlungsstichtag
10 Jahre
Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen
100 Jahre
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen
50 Jahre
Alterswertminderung nach Ross entsprechend Anlage 8
(GND 100 Jahre; RND 50 Jahre)
38 %


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BERECHNUNG

Herstellungswert der baulichen Anlagen
 
150.000 €
 
Alterswertminderung (GND 100 Jahre; RND 50 Jahre)
38 %
 
 
 
57.000 €
 
Sachwert der baulichen Anlagen am Wertermittlungsstichtag
 
93.000 €
 
abzüglich des Wertanteils der baulichen Anlagen der vom
Grundstückseigentümer bei Vertragsablauf nicht zu entschädigen ist (zur
Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 8)
 
19.345 €
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts
 
 
73.655 €


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Beispielrechnung Nr. 7: Ertragswertverfahren nach Nr. 4.3.2.2.2

Annahmen

Es ist der Wert der baulichen Anlagen (Gebäudewertanteil) eines Erbbaurechts für ein Mehrfamilienhauses zu ermitteln.


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Bodenwert
40.000 €
Restlaufzeit des Vertrags am Wertermittlungsstichtag
10 Jahre
Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen
50 Jahre
Liegenschaftszinssatz
4,5 %
nachhaltig erzielbare Nettokaltmiete
31.200 €


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BERECHNUNG

nachhaltig erzielbare jährliche Nettokaltmiete
 
 
31.200 €
 
Bewirtschaftungskosten (§ 18 WertV)
 
7.800 €
 
Jahresreinertrag
 
 
23.400 €
 
Reinertragsanteil des Bodens
4,5 %
1.800 €
 
Reinertragsanteil der baulichen Anlagen
 
 
21.600 €
 
Vervielfältiger
(10 Jahre Restlaufzeit des Vertrags, 4,5 % LZ)
 
×
7,91
 
über die Restlaufzeit kapitalisierte Erträge
 
 
 
170.856 €
 
 
Ertragswert der baulichen Anlagen bei Vertragsablauf
 
 
 
 
(abgezinst auf den Wertermittlungsstichtag)
zur Berechnung vgl. Beispielrechnung Nr. 9
 
 
255.912 €
 
vom Grundstückseigentümer an den
Erbbauberechtigten zu entschädigender Anteil
 
×
0,6667
 
(66,67 %)
 
 
 
170.616 €
Gebäudewertanteil des Erbbaurechts
 
 
 
341.472 €

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
IAAAD-21508