FamFG § 340

Buch 3: Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen

Abschnitt 3: Verfahren in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen

§ 340 Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen [1]

Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind

  1. Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,

  2. Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie

  3. sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,

soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.

Fundstelle(n):
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ZAAAD-15579

1Anm. d. Red.: § 340 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 882) mit Wirkung v. .