FamFG § 26
Buch 1: Allgemeiner Teil
Abschnitt 2: Verfahren im ersten Rechtszug
§ 26 Ermittlung von Amts wegen
Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.
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ZAAAD-15579