Buch 2: Verfahren in Familiensachen
Abschnitt 9: Verfahren in Unterhaltssachen
Unterabschnitt 1: Besondere Verfahrensvorschriften
§ 231 Unterhaltssachen
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,
die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.
(2) 1Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. 2Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAD-15579