IAS 38 2

Anwendungsbereich

2

Dieser Standard ist auf die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte anzuwenden. Davon ausgenommen sind

(a)

immaterielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich eines anderen Standards fallen,

(b)

finanzielle Vermögenswerte, wie sie in IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung definiert sind,

(c)

der Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung (siehe IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen) und

(d)

Ausgaben für die Erschließung oder die Förderung und den Abbau von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nicht regenerativen Ressourcen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAD-15803