IAS 38 76

Folgebewertung

Neubewertungsmodell

76

Das Neubewertungsmodell untersagt

(a)

die Neubewertung immaterieller Vermögenswerte, die zuvor nicht als Vermögenswerte angesetzt wurden, oder

(b)

den erstmaligen Ansatz immaterieller Vermögenswerte mit von ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abweichenden Beträgen.

Fundstelle(n):
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EAAAD-15803