Erfassung und Bewertung
Erwerb im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses
Nachträgliche Ausgaben für ein erworbenes laufendes Forschungs- und Entwicklungsprojekt
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Die Anwendung der Bestimmungen in den Paragraphen 54-62 bedeutet, dass nachträgliche Ausgaben für ein laufendes Forschungs- oder Entwicklungsprojekt, das gesondert oder bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben und als ein immaterieller Vermögenswert angesetzt wurde
bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst werden, wenn es sich um Forschungsausgaben handelt;
bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst werden, wenn es sich um Entwicklungsausgaben handelt, die nicht die Ansatzkriterien eines immateriellen Vermögenswerts gemäß Paragraph 57 erfüllen; und
zum Buchwert des erworbenen aktiven Forschungs- oder Entwicklungsprojekt hinzugefügt werden, wenn es sich um Entwicklungsausgaben handelt, die die Ansatzkriterien gemäß Paragraph 57 erfüllen.
Fundstelle(n):
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EAAAD-15803