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Kassensicherungsverordnung verabschiedet
Anmerkungen zu den Regelungen der technischen Anforderungen an elektronische Kassen
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) am wurde lediglich ein verfahrensrechtlicher Rahmen für die zukünftige Verhinderung von Steuerausfällen durch Kassenmanipulationen geschaffen. In einem zweiten Schritt gibt das BMF nun die grundsätzlichen technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme verbindlich vor. Der Bundesrat hat am die hierzu vorgelegte Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) verabschiedet. Die konkreten Anforderungen an die obligatorische technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Kassensysteme sind dann in einem dritten Schritt festzulegen (vgl. § 5 KassenSichV).
Was ist der Regelungsinhalt der Kassensicherungsverordnung?
Welche technische Lösung ist vorgesehen?
Kann das Ziel des Kassengesetzes damit erreicht werden?
I. Regelungszweck
[i]Herrfurth, Gesetz zum Schutz
vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet, StuB 2/2017
S. 57 NWB MAAAG-35000
Herold/Volkenborn,
Die sieben wichtigsten Regeln zur Umsetzung der GoBD in die Praxis, NWB 13/2017
S. 922 NWB ZAAAG-40427
Nöcker, Anmerkungen
zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung, NWB 7/2017 S. 492
NWB NAAAG-36482
Geuenich, Digitale
Kassensysteme: Verschärfte Compliance-Anforderungen ab 2020, NWB 11/2017 S. 786
NWB YAAAG-39186
Becker, Das
Kassengesetz auf dem Gabentisch – und was nun?, BBK 3/2017 S. 116
NWB OAAAG-35906
Herrfurth, Der Point
of Sale als zentraler Tatort steuergetriebener Erlösverkürzung, StuB 10/2016
S. 384 NWB CAAAF-73682 Durch das Kassengesetz
hat die Bundesregierung einen ersten grundlegenden Schritt getan, um die heute
möglichen technischen Manipulationen von digitalen
Grundaufzeichnungen, insbesondere elektronischen
Kassenaufzeichnu...