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            NWB Nr. 26 vom  Seite 1881
Kassenführung – technische Anforderungen
Das [i] BMF, Schreiben v. 12.6.2018 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems festgelegt (). Die Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Links aufgerufen werden: