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Abgrenzung von Bar- und Sachlohn
Praxisfolgen der neuen BFH-Rechtsprechung zu Gutscheinen
[i]Schneider, NWB 7/2011 S. 508In fünf Urteilen v. hat sich der BFH zur Abgrenzung von Bar- und Sachlohn in Fällen von Tankkarten sowie Geschenk- und Tankgutscheinen geäußert ( NWB XAAAD-61015, VI R 27/09 NWB HAAAD-61016, VI R 41/10 NWB RAAAD-61017, VI R 40/10 NWB PAAAD-61758, nv, VI R 26/08 NWB XAAAD-62347, nv). Das BMF hat mit Mitteilung v. die allgemeine Anwendbarkeit der drei auch amtlich vom BFH veröffentlichten Entscheidungen erklärt. Der vorliegende Beitrag grenzt zur Übersicht die bisherige Verwaltungsansicht nach den LStR 2011 von der aktuellen BFH-Rechtsprechung ab und zeigt auf, welche Handlungsspielräume sich nun für die Unternehmenspraxis ergeben sowie welche „Fallstricke” bestehen.
I. Bisher restriktive Ansicht der Finanzverwaltung gemäß LStR
1. Freigrenze für Sachbezüge
[i]44-€-Freigrenze für Sachbezüge§ 8 Abs. 2 EStG trifft gesetzliche Regelungen zu „Einnahmen, die nicht in Geld bestehen”. In Satz 9 dieser Norm zu Sachbezügen findet sich die sog. 44-€-Freigrenze. Nach dieser bleiben Sachbezüge, die nach der allgemeinen Regelung des ersten Satzes zu bewerten sind (Bemessung „mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort”, also inklusive Umsatzsteuer – s. zur Bewertung R 8.1 Abs. 2 LStR 2011), steuerlich ...