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Warengutschein / Tankgutschein – Muster
Arbeitslohn in Form von Sachbezügen
Tankgutschein
Warengutschein
Gutscheine, die beim Arbeitgeber eingelöst werden, fließen dem Arbeitnehmer mit Einlösung, Gutscheine von Dritten mit Übergabe zu (R 38.2 Abs. 3 Satz 1 LStR 2015). Mit dem JStG 2019 verschärfte der Gesetzgeber die Regelungen zum Sachbezug:
Geldkarten gelten nur dann als Gutschein, wenn sie nicht als Geldersatz im Rahmen unabhängiger Systeme des unbaren Zahlungsverkehrs eingesetzt werden können. Als Geldleistung behandelt werden daher insbesondere bestimmte Geldkarte, die über eine Barauszahlungsfunktion oder über eine eigene IBAN verfügen, die für Überweisungen (z.B. PayPal) oder für den Erwerb von Devisen (z.B. Pfund, US-Dollar, Franken) verwendet sowie als generelles Zahlungsinstrument hinterlegt werden können. Solche Karten sind ab dem Jahr 2020 vom ersten Euro an steuerpflichtig.
Geldkarten und Gutscheine fallen ab 2020 nur dann unter die 50-EUR-Freigrenze, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Der steuerliche Vorteil wird insbesondere im Rahmen von Gehaltsumwandlungen ausgeschlossen.
Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Steuerersparnis Arbeitslohn in Form von Sachbezügen. Sie geben...