NWB Kommentar Bilanzierung
14. Aufl. 2022
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§ 336 Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht
Kommentare zum Genossenschaftsrecht.
I. Aufstellungspflicht
1. Inhalt (Abs. 1 Satz 1)
1 Genossenschaften gelten nach § 17 Abs. 2 GenG als Kaufleute i. S. des HGB. Sie unterliegen deshalb den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 bis 261 HGB. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen. Über die in diesen Paragraphen angesprochenen Inhalte des Jahresabschlusses hinaus (Bilanz und GuV-Rechnung) wird der Erstellungsbereich in Abs. 1 um den Anhang und den Lagebericht ergänzt, insoweit auf die Rechtslage von Kapital- und „Kap. & Co.“-Gesellschaften (→ § 264 Rz. 1) Bezug genommen. Für Kreditinstitute in der Rechtsform der Genossenschaft gehen die Spezialnormen für die Kreditwirtschaft in §§ 340 ff. HGB vor.
2. Frist (Abs. 1 Satz 2 und 3)
2Die unbestimmte Frist des „ordnungsmäßigen Geschäftsgangs“ (→ § 243 Rz. 22) zur Erstellung des Jahresabschlusses wird ersetzt durch eine zeitlich definierte von fünf Monaten bzw. gem. ESEF-Umsetzungsgesetz für kapitalmarktorientierte Genossenschaften von vier Monaten.
II. Anwendungshinweise (Abs. 2)
1. Positivliste (Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1)
3 Neben ...