NWB Kommentar Bilanzierung
14. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 300 Konsolidierungsgrundsätze, Vollständigkeitsgebot
Bömelburg/Köbrich, Vereinheitlichung im Konzernabschluss auf Ebene der einzubeziehenden Einzelabschlüsse (Handelsbilanzen II), BuW 1996 S. 725; Ordelheide, Bilanzansatz und Bewertung im Konzernabschluss, WPg 1985 S. 509.
I. Regelungsinhalt
1 Zur Erstellung des Konzernabschlusses ist gem. Abs. 1 zunächst eine Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen vorzunehmen, wobei an die Stelle der Beteiligung an Tochterunternehmen deren Vermögensgegenstände, Schulden etc. treten (→ Rz. 7). Das Ergebnis dieser Zusammenfassung ist die Summenbilanz (→ Rz. 3). Aus der Summenbilanz wird unter Anwendung der eigentlichen Konsolidierungsmethoden (Kapital-, Aufwands- und Schuldenkonsolidierung sowie Zwischenergebniseliminierung gem. §§ 301 ff. HGB) der Konzernabschluss entwickelt.
2Abs. 2 konkretisiert das Vollständigkeitsgebot in der Weise, dass für die Erfassung von Vermögen/Schulden etc. bzw. Erträgen/Aufwendungen auf das Recht des Mutterunternehmens und nicht auf das z. B. rechtsformbedingt andersartige Recht des Tochterunternehmens abzustellen ist. Auf Bilanzansatz und Bewertung gerichtete Gebote müssen – und ent...