Steuerrecht aktuell 2/2021
2021
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B. Körperschaftsteuer
I. Rechtsprechung
1. Konzernumlage als verdeckte Gewinnausschüttung
(Tobias Fischer)
Zusammenfassung der Entscheidung
Das FG Hamburg hat entschieden, dass eine in Höhe eines festen Prozentsatzes vom Umsatz abhängige Vergütung einer Konzernumlage für die Erbringung diverser Dienstleistungen einer Muttergesellschaft an ihre Tochtergesellschaft als eine verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein kann. Die sei der Fall, wenn die Vergütung in mehreren Jahren nicht kostendeckend ist und keine Überprüfung der Angemessenheit vorgesehen ist.
Die Klägerin X-GmbH schloss im Jahr 2010 mit ihrer alleinigen Muttergesellschaft (nachfolgend „Holding“) einen Dienstleistungsvertrag ab. Danach waren von der Holding typische Dienstleistungen im Bereich von konzerninternen Leistungsbeziehungen wie z. B. Zentrale Beschaffung aller Lieferungen und Leistungen, Durchführung der Finanz-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung bis zur Erstellung von regelmäßigen Abschlüssen, Beratung und Unterstützung im Personalwesen, insbesondere in den Bereichen Personalführung, Personalbeschaffung, Personalbetreuung und der Personalentwicklung und Abwickl...