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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 2 K 172/18

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3

Konzernumlage für die Erbringung diverser Dienstleistungen für die Tochtergesellschaft in Höhe eines festen Prozentsatzes von deren Umsatz als als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Eine Konzernumlage für die Erbringung diverser Dienstleistungen für die Tochtergesellschaft in Höhe eines festen Prozentsatzes von deren Umsatz kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren sein, wenn sie in mehreren Jahren nicht kostendeckend ist und keine Überprüfung der Angemessenheit vorgesehen ist.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 8 Nr. 14
DStRE 2022 S. 531 Nr. 9
DStZ 2021 S. 733 Nr. 18
GmbH-StB 2021 S. 321 Nr. 10
GmbHR 2021 S. 844 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2022 S. 1152
ZAAAH-81054

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 17.03.2021 - 2 K 172/18

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