Das ging schnell: Sonderabschreibungen und Rücklagenbildung als Hochwasser-Hilfen
Die Schäden durch die Unwetter und dem damit verbundenen Hochwasser im Juli gehen in die Milliarden. Zahlreiche Betriebe und Unternehmer aller Branchen haben nicht nur ihre gesamte Ausstattung und die Vorräte, sondern auch Gebäude, Werkstätten und Hallen verloren. Die Finanzministerien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben relativ schnell Billigkeitsmaßnahmen verfügt, die Gegenstand des Beitrags von BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert sind. Neben einer Einführung einer Sonderabschreibung von insgesamt bis zu 30 % von den Herstellungs- oder Wiederherstellungskosten bei Betriebsgebäuden sehen die Erlasse bei Ersatzkäufen für bewegliche Anlagegüter eine Sonder-AfA von 50 % vor. Hinzu kommt noch die Möglichkeit, eine Rücklage zu bilden. Alle diese Maßnahmen sind allerdings im Grundsatz gedeckelt. Mehr dazu im Beitrag ab dieser Ausgabe.
Das Thema „Betriebsveranstaltung“ ist jedenfalls aus lohnsteuerlicher Sicht ein scheinbar endloses und war im Laufe der Zeit durchaus geeignet, den Arbeitgebern den Spaß an solchen Unternehmungen zu verderben. 2013 hatte der BFH entschieden, dass zu den Gesamtkosten einer Veranstaltung nur solche zu zählen seien, die auch Lohncharakter haben; Kosten für den äußeren Rahmen seien deshalb nicht zu berücksichtigen. Die Rechtslage klärte sich schlagartig 2015 mit der gesetzlichen Neuregelung in § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der BFH hat nun jüngst erstmals zur neuen Rechtslage entschieden: Dabei sind alle Aufwendungen zu berücksichtigen, auch solche, die den Arbeitnehmer nicht bereichern. Diese Gesamtaufwendungen wiederum sind dann auf alle tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer zu verteilen. StB'in Susanne Weber erklärt ab , warum es Arbeitgebern nun schwerer fallen wird, die genauen Kosten im Vorfeld einer betrieblichen Veranstaltung bereits zu kalkulieren.
Außerdem [i]Der neue NWB Livefeed ? Aufbau und Funktionen, Arbeitshilfe NWB LAAAH-82745 in dieser Ausgabe: Im Buchführungs-Seminar ab beschäftigt sich StB Karl-Hermann Eckert mit den Reisekosten aus umsatzsteuerlicher Sicht. Rechtsanwältin Daniela Karbe-Geßler fasst ab die Regeln für die neuen Coronahilfen anschaulich zusammen, die nun als Überbrückungshilfe III Plus firmieren. Prof. Dr. Ludwig Hierl zeigt in einem ersten , warum bei der unkritischen Interpretation von Berechnungsergebnissen einer Tabellenkalkulation bei einer Bilanzanalyse durchaus Vorsicht geboten ist; ein zweiter Praxisfall wird sich um die Fallstricke bei Investitionsrechnungen drehen. Außerdem möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch auf die Neuerungen in der NWB Datenbank lenken: Im Praxistipp ab erfahren Sie alles Wichtige zum neuen NWB Livefeed, dem digitalen Fachinformationskanal, abrufbar über die Startseite der NWB Datenbank unter datenbank.nwb.de/livefeed. Schauen Sie gleich einmal herein!
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 753
NWB DAAAH-86783