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Steuerrecht | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Betreuung fremder gemischt genutzter Gebäude
Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird nicht gewährt, wenn das Unternehmen neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes noch fremde gemischt genutzte Gebäude, die nicht ausschließlich Wohnzwecken dienen, betreut. Unschädlich ist nur die Betreuung fremder Wohngebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Nach [i]Betreuung von Wohnungsbauten ist unschädlich § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist es für die erweiterte Kürzung unschädlich, wenn das Unternehmen neben der Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens „Wohnungsbauten betreut“. Unter der „Betreuung“ ist die Verwaltung bereits fertig gestellter fremder Gebäude zu verstehen. Und mit „Wohnungsbauten“ sind Gebäude gemeint, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Die Verwaltung fremder Gebäude, die gewerbliche Einheiten enthalten, verhindert somit die erweiterte Kürzung.
Die ...