Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 27 vom Seite 1956

Ausübungsfrist des umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrechts

Rechtzeitige Dokumentation auch nach Ablauf der gesetzlichen Regelabgabefrist?

Mirko Burmistrak

[i] Korn, NWB 6/2020 S. 380, NWB DAAAH-41438 Infolge des „Gmina Ryjewo“ (NWB VAAAH-37713) ist strittig, ob die nach Rechtsprechung des BFH bestehende Ausschlussfrist für die Ausübung des umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrechts Art. 168 Buchst. a MwStSystRL i. V. mit Art. 167 MwStSystRL entgegensteht. Die Urteile der dazu beim EuGH noch anhängigen Verfahren C-45/20 (Vorlageschluss des , BStBl 2021 II S. 112) und C-46/20 (Vorlageschluss des , BStBl 2021 II S. 118) werden in Fachkreisen mit Spannung erwartet. Darüber hinaus stellt sich jedoch zusätzlich die Frage, ob das fortwährende Festhalten der Finanzverwaltung an einer Dokumentation der Zuordnungsentscheidung innerhalb der gesetzlichen Regelabgabefrist nach Kodifizierung der Sonderabgabefrist in § 149 Abs. 3 Nr. 4 AO aufrechterhalten werden kann. Es sprechen gewichtige Gründe für eine Aufhebung dieser restriktiven Auffassung. So sollte m. E. Steuerpflichtigen, deren Umsatzsteuererklärungen von Beauftragten i. S. der §§ 3 und 4 StBerG erstellt werden, ab dem Veranlagungszeitraum 2018 zumindest die Möglichkeit zur Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bis Ende Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres eröffnet werden.

I. Einordnung des umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrechts

1. Ausübung des Zuordnungswahlrechts

[i] Vanheiden, Vorsteuerabzug, infoCenter, NWB MAAAA-41725 Ein Unternehmer ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG befugt, die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abzuziehen. Vorausgesetzt die Tätigkeiten des Unternehmers unterliegen selbst der Umsatzsteuer,S. 1957 gebietet es der Neutralitätsgrundsatz, den Vorsteuerabzug von geschuldeter oder entrichteter Umsatzsteuer zuzulassen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH steht dem Unternehmer ein Wahlrecht zu, einen einheitlichen Gegenstand, den er vorsieht sowohl (zu mindestens 10 %) für unternehmerische als auch für private Zwecke zu verwenden, vollständig oder teilweise seinem Unternehmen zuzuordnen (vgl. z. B. „Lennartz“, NWB RAAAB-90420). Es obliegt somit dem Unternehmer selbst, einen Vorsteuerabzug zu bewirken oder den Gegenstand insgesamt dem Umsatzsteuersystem zu entziehen.

2. Konsequenz einer unterbliebenen Zuordnung

[i] Vanheiden, Vorsteuerberichtigung, infoCenter, NWB GAAAA-41727 Besondere Relevanz kommt der Zuordnungsentscheidung deshalb zu, weil eine nachträgliche Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG nur dann möglich ist, wenn zuvor eine Zuordnung zum unternehmerischen Bereich erfolgte (vgl. Fleckenstein-Weiland in Wäger, UStG, 2020, § 15 Rz. 108). Eine sog. Einlagenentsteuerung, die einen nachträglichen Vorsteuerabzug für zunächst privat verwendete Gegenstände ermöglicht, ist dem nationalen Recht fremd. In der Literatur ist umstritten, ob infolge des „Gmina Ryjewo“ (NWB VAAAH-37713) die Einlagenentsteuerung Einzug in das deutsche Umsatzsteuerrecht gefunden hat (vgl. zur Diskussion Hummel, DStZ 2018 S. 932; Kessens, MwStR 2019 S. 308; Sterzinger, UStB 2018 S. 295).

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
Online-Dokument

Ausübungsfrist des umsatzsteuerlichen Zuordnungswahlrechts

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen