Körperschaftsteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2021
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§ 8 - ABC der vGA: A – M
1. Abfindungen
3001 Abfindungen können an Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso gezahlt werden wie an andere Arbeitnehmer. Daher stellt eine Abfindung vGA dar, wenn sie gezahlt wurde, obwohl der Betrieb über gesetzliche oder vertragliche Kündigungsmöglichkeiten verfügte, die keine Zustimmung des Arbeitnehmers voraussetzten. Dies gilt nicht, wenn auch anderen entlassenen Arbeitnehmern ohne Verpflichtung eine Abfindung gezahlt wurde (innerbetrieblicher Vergleich) oder wenn für die freiwillige Zahlung der Abfindung entscheidend war, dass der Gesellschafter im Unternehmen eine besonders herausgehobene Arbeitsleistung erbrachte bzw. eine besondere Vertrauensstellung inne hatte. Dies gilt auch für nahe stehende Personen. Die Bemessung der Abfindung kann an § 10 KSchG orientiert werden, der eine Staffelung nach dem Alter des Arbeitnehmers und Dienstalter vornimmt. Die Rspr. der Arbeitsgerichte hat zudem die Faustformel aufgestellt, dass pro Dienstjahr ein Monatsgehalt als Abfindung zulässig ist. Hat aber der Gesellschafter-Geschäftsführer bereits das Pensionsalter erreicht, dann ist eine Abfindungszahlung an ihn...