Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
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§ 69 Datenübermittlung an die Familienkassen
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = .
Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020, Rz. 906 ff.
Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Datenübermittlungspflichten des Bundeszentralamtes für Steuern an die Familienkassen.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die aktuelle Vorschrift des § 69 EStG wurde mit Wirkung zum mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz v. in das EStG eingefügt. Gemäß § 52 Abs. 49a EStG ist § 69 EStG in der am geltenden Fassung allerdings erstmals anzuwenden am . Die vorherige Fassung des § 69 EStG betraf den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit (siehe Kommentierung zu § 69 EStG 1. Auflage). Diese Regelung war mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ab dem VZ 2016 aufgehoben worden.
3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich siehe ...