AktG § 316
Drittes Buch: Verbundene Unternehmen
Zweiter Teil: Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
Zweiter Abschnitt: Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
§ 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag
§§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.
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