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Quick Fixes – Reihengeschäfte in der Europäischen Gemeinschaft
Ein Praktikerleitfaden
Seit dem Jahr 2012 herrschte in Deutschland eine große Rechtsunsicherheit bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung von Reihengeschäften, insbesondere dann, wenn der mittlere Unternehmer den Transport veranlasst hatte. Die Rechtsauffassung der (deutschen) Finanzverwaltung, die Rechtsprechung des BFH, dort sogar zwischen dem Fünften und dem Elften Senat, und des EuGH widersprachen sich teilweise. Mit dem Ziel, die Mehrwertsteuervorschriften zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, um die künftige Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems zu implementieren, erzielte der Rat der EU im Rahmen der sog. Quick Fixes eine Einigung über die am in Kraft getretene Richtlinie über Reihengeschäfte.
Zum sind die EU-weit einheitlichen Regelungen zum Reihengeschäft (Art. 36a MwStSystRL) in Kraft getreten.
Die Feststellung der innergemeinschaftlichen Lieferung knüpft an die Transportveranlassung an.
Die Verwendung einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die dem Lieferanten vom Kunden mitgeteilt wird, ist materielle Voraussetzung einer Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung.