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NWB Nr. 47 vom Seite 4390 Fach 3c Seite 5545

ABC: V 4 . Vermögensverwaltung/Vermögensverwaltungskosten

EStG §§ 4, 9, 15, 20


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                             Inhaltsübersicht
I. Vermögensverwaltung                   II. Vermögensverwaltungskosten
   1. Begriff und Abgrenzung            III. Aufwendungen der Personen-
   2. Verwaltung eigenen Vermögens           gesellschaften und ihrer
   3. Grundstücksgeschäfte im                Gesellschafter für den
      einzelnen                              Besuch von Gesellschafter-
   4. Verwaltung fremden Vermögens           versammlungen
   5. Wertpapiergeschäfte
   6. Vermögensverwaltung durch
      PersGes/KapGes

I. Vermögensverwaltung

1. Begriff und Abgrenzung. Vermögensverwaltung (Vw) liegt i. d. R. vor, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt, unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (vgl. a. § 14 Satz 3 AO). In der Praxis häufig schwierig ist die Frage, ob eine Vw gewerblicher Natur ist. Dies entspricht der Fragestellung, ob eine Vw als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen ist (vgl. § 14 AO). Bei der Abgrenzung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von der Vw sind nach (BStBl 1958 III 96) die gleichen Grundsätze anwendbar wie bei der Abgrenzu...

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ABC: V 4 . Vermögensverwaltung/Vermögensverwaltungskosten

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