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ABC: V 4 . Vermögensverwaltung/Vermögensverwaltungskosten
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Inhaltsübersicht I. Vermögensverwaltung II. Vermögensverwaltungskosten 1. Begriff und Abgrenzung III. Aufwendungen der Personen- 2. Verwaltung eigenen Vermögens gesellschaften und ihrer 3. Grundstücksgeschäfte im Gesellschafter für den einzelnen Besuch von Gesellschafter- 4. Verwaltung fremden Vermögens versammlungen 5. Wertpapiergeschäfte 6. Vermögensverwaltung durch PersGes/KapGes |
I. Vermögensverwaltung
1. Begriff und Abgrenzung. Vermögensverwaltung (Vw) liegt i. d. R. vor, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt, unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (vgl. a. § 14 Satz 3 AO). In der Praxis häufig schwierig ist die Frage, ob eine Vw gewerblicher Natur ist. Dies entspricht der Fragestellung, ob eine Vw als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb anzusehen ist (vgl. § 14 AO). Bei der Abgrenzung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von der Vw sind nach (BStBl 1958 III 96) die gleichen Grundsätze anwendbar wie bei der Abgrenzu...