EStG § 76
X. Kindergeld
§ 76 Pfändung [1]
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
Fundstelle(n):
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WAAAD-31083
1Anm. d. Red.: § 76 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl 2024 I Nr. 387) mit Wirkung v. .