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EStG § 106

XIII. Mobilitätsprämie [1]

§ 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie [2]

Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

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WAAAD-31083

1Anm. d. Red.: Abschnitt XIII (§§ 101 bis 109) eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2886) mit Wirkung v. .

2Anm. d. Red.: § 106 eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 2886) mit Wirkung v. .

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