RL (EU) 2015/849 Artikel 22

Kapitel II: Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Abschnitt 3: Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Artikel 22

Ist eine politisch exponierte Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt in einem Mitgliedstaat oder Drittland oder mit einem wichtigen öffentlichen Amt bei einer internationalen Organisation betraut, so haben die Verpflichteten für mindestens 12 Monate das von dieser Person weiterhin ausgehende Risiko zu berücksichtigen und so lange angemessene und risikoorientierte Maßnahmen zu treffen, bis davon auszugehen ist, dass diese Person kein Risiko mehr darstellt, das spezifisch für politisch exponierte Personen ist.

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IAAAG-81764