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Umsatzsteuerliche Organschaft – Überarbeitung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses
Anmerkungen zum
Die umsatzsteuerliche Organschaft ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Dies überrascht nicht, weil die Vorschriften in der EU nicht harmonisiert sind, weil kein Wahlrecht hinsichtlich der Inanspruchnahme der Regelung besteht und weil die Voraussetzungen auslegungsbedürftig sind. Hierzu hat der BFH in den letzten zwei Jahren mehrere wichtige Urteile gefällt. Durch das erfolgt nunmehr eine Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Die größte Relevanz dürften die Neuregelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung von Personengesellschaften haben.
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?
In welchen Bereichen sorgt das BMF-Schreiben für eine klarstellende Bestätigung der bisherigen Rechtsauffassung?
Wo ergeben sich Änderungen der Rechtslage?
I. Hintergrund
[i]Korn, Bedeutsame Änderungen des
Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur Organschaft, NWB 25/2017 S. 1856
NWB WAAAG-47466
Grambeck,
Grundsatzentscheidungen des BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft, StuB 7/2016
S. 268 NWB PAAAF-70208
Ebber,
Umsatzsteuerliche Organschaft, infoCenter
NWB KAAAB-14459
Küffner/Stöcker/Zugmaier, Umsatzsteuer Kommentar, 5. Aufl.,
Herne 2017, § 2 Rn. 510
NWB PAAAB-75356 Eine umsatzsteuerliche
Organschaft liegt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG vor, „wenn eine juristische
Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell,
wirtschaftlich und organis...