DBA Verhandlungsgrundlage

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und .......... zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Verhandlungsgrundlage)

v. 22. August 2013

Die Bundesrepublik Deutschland

und

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von dem Wunsch geleitet, ihre beiderseitigen wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln, ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen und eine wirksame und zutreffende Steuererhebung zu gewährleisten,

in der Absicht, die jeweiligen Besteuerungsrechte gegenseitig so abzugrenzen, dass sowohl Doppelbesteuerungen wie auch Nichtbesteuerungen vermieden werden –

sind wie folgt übereingekommen:

Fundstelle(n):
NAAAE-35532