NWB Kommentar zum Insolvenzrecht
2013
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§ 199 Überschuss bei der Schlussverteilung
Literatur
Depré, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Füchsl/Weishäupl, in MünchKomm-InsO, 2. Aufl. 2008; Meller-Hannich, in Jaeger, InsO, 1. Aufl. 2010; Pehl, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012; Preß, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. 2012; Karsten Schmidt/Bitter, in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2010; Uhlenbruck, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010.
I. Überschuss nach der Schlussverteilung
1In der Praxis kommt es selten vor, dass nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt, auch wenn sich die Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens und die Realisierung eines Verteilungsüberschusses keineswegs ausschließen. So kann ein Schuldner zum einen über substanzielles Vermögen verfügen und dennoch zahlungsunfähig (§ 17 InsO) und damit materiell insolvent sein; in diesem Fall kann ein Vermögensüberschuss bereits im Eröffnungszeitpunkt bestehen. Zum anderen kann der Überschuss aber auch erst im Rahmen des Verfahrens durch das Geschick des Verwalters erwirtschaftet werden oder sich umständehalber realisieren.
2Tatbestandlich setzt das Vorliegen eines Überschusses voraus, dass der Erlös aus der abgeschlossenen Verwertung der Insolvenzmasse nicht vollständig aufg...