Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts

Alexandra Schluck-Amend (Januar 2013)

Literatur

Dahl, in Andres/Leithaus, Insolvenzordnung, 2. Aufl. 2011; Hess, in InsO, Band II, 2007; Kindler, in MünchKomm-BGB, Band 11, 5. Aufl. 2010; Liersch, in Braun, InsO, 4. Aufl. 2010; Lüer, in Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl. 2010; Reinhart, in MünchKomm-InsO, Band 3, 2. Aufl. 2008; Stephan, in Heidelberger Kommentar, InsO, 6. Aufl. 2011; Werner/Schuster, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011.

I. Normzweck

1§ 347 Abs. 1 InsO regelt, auf welche Art und Weise der ausländische Insolvenzverwalter seine Bestellung in Deutschland nachweisen kann. Der Nachweis wird im Vergleich zu den sonstigen Vorschriften über den Nachweis ausländischer Entscheidung erleichtert. Die Regelung ist abschließend und gilt für sämtliche Fälle, in denen der Verwalter seine Bestellung im Inland nachweisen muss. Art. 19 EuInsVO trifft eine vergleichbare Regelung wie § 347 Abs. 1 InsO für den Anwendungsbereich der EuInsVO.

2§ 347 Abs. 2 InsO verpflichtet den Verwalter, der bei einem inländischen Insolvenzgericht einen Antrag nach den §§ 344346 InsO gestellt hat, das Gericht über wesentliche Änderungen in dem Verfahren, in welchem er bestellt ist, sowie über weitere ihm bekannte ausländische Insolvenzverfahren zu informieren. Die Informationspflicht ergibt sich au...