Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 254b Wirkung für alle Beteiligten

Christian Zschocke (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Diese Regelung war vor Inkrafttreten des ESUG in § 254 Absatz 1 Satz 3 InsO geregelt.

2Die Wirkungen des Plans treten auch gegenüber Gläubigern ein, die keine Forderungen angemeldet haben oder dem Plan widersprochen haben. Dies ist eine Auswirkung des Mehrheitsprinzips, dass in § 244 InsO geregelt ist. Der Vorschrift liegt die Überlegung zugrunde, dass mit dem Plan die Rechtsverhältnisse des Schuldners gegenüber allen Gläubigern neu geregelt werden sollen.