Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 14 Grundsatz

Thorsten Graeber (Januar 2013)

I. Grundsätze des § 14 InsVV

1Die Vergütung des Treuhänders in der sog. Wohlverhaltensperiode nach Ankündigung der Restschuldbefreiung entsprechend § 291 InsO ist von der Vergütung eines zuvor tätigen Insolvenzverwalters oder Treuhänders unabhängig. Ähnlich wie die Vergütung des Insolvenzverwalters bemisst sich auch die Vergütung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren auf der Basis der vom Treuhänder zu verwaltenden und zu verteilenden Werte. Maßgeblich ist hierbei jedoch nicht mehr die Insolvenzmasse entsprechend § 1 Abs. 1 InsVV sondern die nach § 287 Abs. 2 InsO abgetretenen pfändbaren Anteile der Bezüge aus einem Dienstverhältnis bzw. an deren Stelle tretende Beträge.

II. Berechnungsgrundlage des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode, § 14 Abs. 1 InsVV

2Die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren speist sich aus vier möglichen Quellen:

  • aus den beim Treuhänder eingehenden pfändbaren Anteilen der Dienstbezüge des Insolvenzschuldners nach § 287 Abs. 2 InsO

  • Zahlungen, die an Stelle der Dienstbezüge treten

  • Zahlungen eines selbständig tätigen Insolvenzschuldners gem. § 295 Abs. 2 InsO

  • Erbschaften, der hälftiger Wert gem. § 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO an den Treuhänder zu leisten ist

3Die ...