Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Arbeitshilfe - Stand: 25.01.2024

Haushaltsnahe Dienstleistungen – Berechnungsprogramm

Bernd Langenkämper

Download

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • VZ 2024 - Version 2024.0

  • VZ 2023 - Version 2023.0

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kann eine Ermäßigung von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.

Die Aufwendungen dürfen dabei keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.

Ausgeschlossen ist die Ermäßigung ebenfalls, wenn die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind. Sind die Aufwendungen allerdings zwar dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, können aber wegen der zumutbaren Belastung nicht berücksichtigt worden, kann eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden.

Zu den berücksichtigungsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bieten die BMF-Schreiben und entsprechende Kataloge. Nicht berücksichtigungsfähig sind z. B. die Erteilung von Unterricht, personenbezogene Dienstleistungen (z. B. Frisör- oder Kosmetikerleistungen), selbst wenn sie im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden oder auch die Lieferung von Mahlzeiten (“Essen auf Rädern”).

Dabei gilt die Steuerermäßigung nur für Arbeitskosten einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten.

Die Ermäßigungen betragen

  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 €, bei geringfügiger Beschäftigung (§ 35a Abs. 1 EStG),

  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 €, bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen ohne Handwerkerleistungen (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen einer pflegebedürftigen Person im eigenen Haushalt sowie Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege) ( § 35a Abs. 2 EStG);

  • 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG).

Diese Arbeitshilfe bietet Ihnen

  • ein Arbeitsblatt für die Erfassung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Aufwendungen,

  • eine automatische Ermittlung der Höhe der berücksichtungsfähigen Aufwendungen,

  • ein automatisch erzeugtes Formular für das Finanzamt,

  • ergänzende Erläuterungen zu „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen”.

Mehr zum Thema mit weiterführenden Hinweisen im infoCenter.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen